Rechtsanwalt Kopp
Die heutige Anwaltskanzlei ist aus der 1983 begonnenen Tätigkeit des Herrn Rechtsanwalt Kopp als Einzelanwalt hervorgegangen. Sein langjähriger Tätigkeitsschwerpunkt sind alle Angelegenheiten des Familienrechts. Rechtsanwalt Kopp berät Mandanten vorrangig zu sämtlichen Problemen im Zusammenhang mit Ehescheidungen, wobei er auf umfangreiche Erfahrungen zurückgreifen kann.
Rechtsanwältin Franke-Dabel
Frau Rechtsanwältin Franke-Dabel erhielt im Jahr 2014 die Zulassung als Rechtsanwältin. Seitdem liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. 2018 wurde ihr von der zuständigen Rechtsanwaltskammer der Titel Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht verliehen. Rechtsanwältin Franke-Dabel unterstützt hauptsächlich Vermieter bei der Klärung aller Fragen im Zusammenhang mit Mietverhältnissen, wie Vertragsgestaltungen, dem Forderungsmanagement oder Vertragskündigungen. Zudem berät sie auch Mandanten im Bereich des allgemeinen Zivilrechts und Erbrechts.
Rechtsanwalt Kirchhof
Herr Rechtsanwalt Kirchhof erhielt 1996 die Zulassung als Rechtsanwalt. Im Jahr 2008 verlieh ihm die zuständige Rechtsanwaltskammer aufgrund besonderer Kenntnisse und der Anzahl der behandelten Fälle den Titel Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht ist er spezialisiert auf die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versicherungen zum Beispiel nach Schadensereignissen wie Verkehrsunfällen. Rechtsanwalt Kirchhof bearbeitet zudem Mandate in den Bereichen des Zivil- und Verwaltungsrechts.
Rechtsanwältin Meyer
Frau Rechtsanwältin Meyer erhielt 2007 die Zulassung als Rechtsanwältin. Im Jahr 2019 verlieh ihr die zuständige Rechtsanwaltskammer den Titel Fachanwältin für Verkehrsrecht. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht wickelt Frau Rechtsanwältin Meyer Verkehrsunfälle ab, verteidigt ihre Mandanten in Ordnungswidrigkeiten sowie verkehrsrechtlichen Strafverfahren und ist kompetente Ansprechpartnerin bei Fragen zur Entziehung der Fahrerlaubnis im Verkehrsverwaltungsrecht. Zudem bearbeitet sie Mandate im Bereich des allgemeinen Zivilrechts.